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Empfehlungs–Marketing: Wenn Mitarbeiter für ihr Unternehmen werben – wo ist die Grenze?

Ein großer Umsatz durch Empfehlung und ein großartiger neuer Mitarbeiter, der von einem Kollegen empfohlen wurde. Empfehlungs-Marketing kann sehr erfolgreich sein. Nicht selten sind Unternehmen motiviert, Mitarbeiter einzuspannen, um neue Kunden oder Mitarbeiter zu gewinnen. Doch hier lauern Risiken.
Engagierte, kompetente und loyale Mitarbeiter sind Gold wert. Warum bei Bedarf also nicht diese tollen Mitarbeiter fragen, ob sie nicht in ihrem Bekanntenkreis eine ähnlich gute Person kennen, die sich für das Unternehmen eignen würde? Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn sich alle Beteiligten über die möglichen Konsequenzen im Klaren sind.

Erweist sich dieser neue Mitstreiter nämlich in der Praxis als gar nicht so wunderbar, kann dies zu Spannungen führen: Der Neue hatte vielleicht andere Erwartungen und ist jetzt ebenso enttäuscht wie das Unternehmen. Der empfehlende Mitarbeiter hat ein schlechtes Gewissen und fühlt sich unwohl. Das bisherige Verhältnis wird gestört, obwohl dies nichts mit seiner Arbeit zu tun hat. Erweist sich die Empfehlung als Bumerang, sollte diese Recruiting-Strategie deswegen aufgegeben werden?

 

Klare Abgrenzung notwendig: Wo Unternehmerinteresse endet, wo der Privatbereich beginnt

Insbesondere im Recruiting können Sie von vornherein klarstellen: Gibt ein Mitarbeiter eine Empfehlung ab, liegt alles Weitere nicht mehr in seiner Hand – und Verantwortung. Sollte es mit dem neuen Mitarbeiter funktioniert, ist das hervorragend – wenn nicht, darf das kein Drama sein. Mit dem empfehlenden Mitarbeiter hat der Ausgang nichts zu tun. Besteht an dieser Stelle Einigkeit, kann das Empfehlungspotenzial gut ausgeschöpft werden. Mit Sicherheit dürfte diese Strategie effizienter sein, als viele Stellenanzeigen. Der potenzielle Bewerber erhält ein authentisches Bild vom Unternehmen, lernt die Unternehmensphilosophie und die Besonderheiten bereits im Vorfeld kennen – das spart eine Menge Zeit.

Und natürlich können Mitarbeiter auch in den sozialen Netzwerken für ihr Unternehmen auftreten – zumindest in den Business-Netzwerken. Denn auch hier gibt es Grenzen: Während Social Media bei vielen Unternehmen zur Privatsphäre gehört und entsprechend Tabu ist, können Business-Netzwerke durchaus auch zur Kommunikation für das Unternehmen genutzt werden. Ist ein Mitarbeiter hier präsent, sollte zumindest die korrekte Position im Unternehmen angegeben sein. Da hier schnell (datenschutz-)rechtliche Grenzen überschritten werden, empfehlen sich Social Media Guidelines, die beispielsweise

  • die relevanten Netzwerke,
  • Form und Inhalt der Kommunikation,
  • die rechtlichen Risiken und
  • Sicherheitsaspekte

detailliert beschreiben. Je klarer die Regeln auch in Bezug auf eventuell über die Netzwerke gesammelte Kontakte formuliert sind, desto weniger Probleme eröffnen sich – schließlich sind auch diese Geschäftsverbindungen einiges wert.

Anabel Ternès

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